Kfz-Kennzeichen ist die von der Straßenverkehrsbehörde zugeteilte individuelle Registrierungsnummer, die sowohl in den Zulassungsregistern, in den Fahrzeugunterlagen als auch auf den Kennzeichenschildern erscheint. Kennzeichenschilder müssen in der Regel fest mit dem Fahrzeug verbunden sein. Die Kennzeichenschilder müssen am Heck und an der Front eines Kraftfahrzeuges angebracht werden (in manchen US-Bundesstaaten ist nur das Heckkennzeichen Vorschrift). In der Schweiz werden sie Kontrollschilder, in manchen Bereichen Deutschlands auch Nummernschilder, in Österreich auch Nummerntafel genannt. Die Kennzeichen können verschiedenartig ausgeführt sein: Standardkennzeichen, Kennzeichen für historische KFZ, Kennzeichen für Probe- und Überführungsfahrten, Kennzeichen für steuerbefreite KFZ, Kurzzeitkennzeichen, Ausfuhrkennzeichen, Behördenkennzeichen und Tarnkennzeichen (Polizeien und Verfassungsschutzämter).
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DDR
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Kennzeichenpflichtig waren alle Kfz mit mehr als 50 cm3. Die Kennzeichen hatten die allgemeine Form XX 00-00. Wenn im folgenden nicht explizit anders angegeben, befand sich auf den Kennzeichen schwarze Schrift auf weißem Grund.
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Deutschland
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Bei den "GRAU" gedruckten Kennzeichen handelt es sich um solche, die aufgrund von Verwaltungsreformen nicht mehr neu vergeben werden und früher oder später auslaufen. In Klammern ist das Kennzeichen angegeben, das in diesem Verwaltungsgebiet neu vergeben wurde.
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International
( 1 Beiträge )
Zusätzlich zum eigentlichen Kfz-Kennzeichen legen internationale Vereinbarungen den Gebrauch des Nationalitätszeichens fest, das eine Abkürzung der jeweiligen Staatsbezeichnungen darstellt und das neben dem eigentlichen Kennzeichen angebracht wird (Liste der internationalen Kraftfahrzeugkennzeichen).
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Österreich
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Jedes zugelassene Kraftfahrzeug und jeder zugelassene Anhänger ist durch ein System, welches aus einer Kennung des Bezirks beziehungsweise der Landeshauptstadt und einem "Vormerkzeichen" (eine Kombination aus Ziffern und Buchstaben) identifiziert.
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Schweiz
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Die schweizerischen Autokennzeichen werden von den Motorfahrzeugbehörden der Kantone ausgegeben. Dabei finden zweistellige alphabetische Kurzzeichen für die Kantone mit einer ein- bis sechsstelligen Nummer Verwendung.
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